Strafmaß nach Drogenkonsum
Wer unter Einfluss von Drogen (legalen wie illegalen) ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Personen!
Das Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss illegaler Drogen ist grundsätzlich verboten. Im Unterschied zu Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine einschränkenden Grenzwerte, sondern ein absolutes Verbot.
Was bedeutet das?
Solange illegale Drogen im Körper nachgewiesen werden können, besteht absolutes Fahrverbot!
Justiz
Strafmaß bei Nachweis von Drogenkonsum
(Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG):
Zwischen 250 - 1500 Euro Geldstrafe
mind. 1 - 3 Monate Fahrverbot und
4 Punkte in Flensburg.
Bei zusätzlich festgestellten Ausfallerscheinungen
(Straftat nach § 316 StGB)
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis
- Führerscheinsperre (6 Monate bis 5 Jahre)
- 7 Punkte in Flensburg
- medizinisch-psychologische Untersuchung
- vor einer möglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer liegt eine Straftat nach § 315 c StGB vor.
Die Kosten für die Testverfahren sind von den Konsumenten zu tragen (ab ca. 75,-- Euro bis zu über 150,-- Euro je nach Art und Aufwand).
Achtung:
Substanzen sind wesentlich länger nachzuweisen als sie wirken!

